Hinweisgeberschutzgesetz

Wir befinden uns in einer Zeit, die geprägt ist von ständigem Wandel. Gerade deshalb müssen wir dem Schutz von Informationen und der Förderung ethischer Standards mehr Bedeutung beimessen.

Hierbei soll das Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen: Es soll nicht nur die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen gewährleisten, sondern auch für eine Unternehmenskultur sorgen, die auf Vertrauen, Verantwortlichkeit und Offenheit basiert.

Grundsätzlich handelt es sich beim Hinweisgeberschutzgesetz um ein ganz eigenes Thema, das nichts mit der DSGVO selbst zu tun hat, aber natürlich Punkte beinhaltet, die die DSGVO betreffen.

Der Datenschutz ist hier bei zwei Dingen zu beachten. Zum einen sind das Meldungen, in denen der Datenschutz aufgrund der Meldung an sich eine große Rolle spielt (Datenschutzvorfälle). Zum anderen geht es um Hinweise (Meldungen), die aufgrund von Datenschutzverstößen gemacht werden (Schutz und Rechte der betroffenen Personen).

Beides kann z. B. über ein geeignetes Tool oder eine dafür ausgelegte Plattform gewährleistet werden. Wir bieten Ihnen eine solche Plattform an (Hinweisgeber-System).
Wenn Sie Interesse haben an diesem Tool, melden Sie sich, wir stellen Ihren gerne eine Demo-Plattform zur Verfügung!

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