Datenschutz

Zweck der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, das Grundrecht natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen.

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, sofern mehr als 10 Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG-neu).
Hierbei kann es sich sowohl um einen internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten handeln.

Die coseco GmbH stellt Ihrem Unternehmen zu günstigen Konditionen externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung und leistet im Rahmen von Mitarbeiterschulungen und der Erstellung individueller Datenschutzhandbücher die notwendige Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit.

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